Barrierefreiheit für Ihre Website:
Rechtssicher & nutzerfreundlich

Erfüllen Sie die Anforderungen des Barrierefreiheits-
stärkungsgesetzes

Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Websites zur Pflicht. Sichern Sie jetzt die Konformität Ihrer Website und nutzen Sie die Vorteile barrierefreier Webauftritte: Schutz vor Abmahnungen, verbesserte Nutzererfahrung für alle Besucher, erhöhte Reichweite und signifikante SEO-Vorteile durch strukturierten Code und bessere Zugänglichkeit. Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern ein entscheidender Wettbewerbsvorteil in der digitalen Welt.

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Das müssen Sie über das Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz (BFSG) wissen:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und so Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

Die Websites müssen den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 auf Stufe AA entsprechen. Dazu gehören unter anderem:

Menschen mit Sehbehinderungen

Etwa 1,2 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Sehbehinderung. Sie nutzen Screenreader, Vergrößerungssoftware oder Kontraständerungen, um Webinhalte zu erfassen. Barrierefreie Websites ermöglichen diesen Nutzern, Texte zu hören, Bilder durch Alternativtexte zu verstehen und Inhalte bei Bedarf zu vergrößern.

Menschen mit motorischen Einschränkungen

Rund 6 Millionen Deutsche haben motorische Einschränkungen, die die Nutzung von Maus und Tastatur erschweren. Eine barrierefreie Website bietet alternative Eingabemethoden, klickbare Bereiche in angemessener Größe und vollständige Tastaturbedienbarkeit für diese Nutzergruppe.

Ältere Internetnutzer

Die Generation 65+ ist online aktiver denn je. Mit über 10 Millionen Internetnutzern in dieser Altersgruppe wird barrierefreies Webdesign zunehmend wichtiger. Klare Strukturen, ausreichende Kontrastwerte und intuitive Navigation kommen älteren Menschen mit altersbedingten Einschränkungen besonders zugute.

Nutzer mit temporären Einschränkungen

Nicht alle Einschränkungen sind dauerhaft. Ein gebrochener Arm, vorübergehende Sehprobleme oder die Nutzung des Smartphones in hellem Sonnenlicht können temporäre Barrieren darstellen. Ein barrierefreies Webdesign unterstützt auch diese Nutzer in herausfordernden Situationen.

Suchmaschinen & KI-Systeme

Suchmaschinen wie Google "lesen" Websites ähnlich wie Screenreader. Eine barrierefreie Webseite mit strukturiertem Code, semantischen HTML-Elementen und aussagekräftigen Alternativtexten wird von Suchmaschinen besser verstanden und damit besser gerankt.

Barrierefreiheit bietet mehr als nur Gesetzeskonformität

SEO-Optimierung & Sichtbarkeit

Google belohnt barrierefreie Websites mit besseren Rankings. Semantisch korrektes HTML, strukturierte Inhalte und alternative Textbeschreibungen verbessern Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Unsere barrierefreien Implementierungen steigern Ihre organische Reichweite und reduzieren gleichzeitig Ihre SEO-Ausgaben.

Reichweite & Inklusion

Erweitern Sie Ihren digitalen Horizont. Eine barrierefreie Website erreicht über 16 Millionen Menschen mit Behinderungen allein in Deutschland. Stellen Sie sicher, dass Ihre Online-Präsenz für jeden zugänglich ist – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Digitale Teilhabe ist nicht nur sozial wertvoll, sondern erschließt auch neue Kundengruppen für Ihr Unternehmen.

Nutzererfahrung & Conversion

Barrierefreie Websites bieten allen Besuchern eine bessere Nutzererfahrung. Die klare Struktur, verbesserte Navigation und durchdachte Gestaltung führen nachweislich zu längeren Verweildauern, niedrigeren Absprungraten und höheren Conversion-Raten. Profitieren Sie von zufriedeneren Nutzern und besseren Geschäftsergebnissen.

Rechtssicherheit & Compliance

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schafft der Gesetzgeber klare Vorgaben für digitale Angebote. Ab Juni 2025 müssen Websites den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Website alle rechtlichen Vorgaben erfüllt – und schützen Sie vor kostspieligen Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten.

Suchmaschinen & KI-Systeme

Suchmaschinen wie Google "lesen" Websites ähnlich wie Screenreader. Eine barrierefreie Webseite mit strukturiertem Code, semantischen HTML-Elementen und aussagekräftigen Alternativtexten wird von Suchmaschinen besser verstanden und damit besser gerankt.

Die Websites müssen den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 auf Stufe AA entsprechen. Dazu gehören unter anderem:

Wahrnehmbarkeit:

Inhalte müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein

Bedienbarkeit:

Navigation und Funktionen müssen für alle bedienbar sein

Verständlichkeit:

Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein

Robustheit:

Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien nutzbar sein

Die Websites müssen den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 auf Stufe AA entsprechen. Dazu gehören unter anderem:

Abmahnungen

durch Wettbewerber oder Verbände

Unterlassungsklagen

und Schadensersatzforderungen

Bußgelder

von bis zu 100.000 Euro je Verstoß

Imageschäden

und Verlust von Kundenvertrauen

Der Weg zur barrierefreien Website - Schritt für Schritt

Um Ihre Website gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anzupassen, benötigen Sie einen strukturierten Plan. Unsere Experten-Checkliste hilft Ihnen, nichts zu übersehen und alle notwendigen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.

1. Analyse & Bestandsaufnahme

2. Design & Struktur optimieren

3. Technische Umsetzung

4. Inhalte barrierefrei gestalten

5. Testen & Dokumentieren

6. Nachhaltige Implementierung

EHRLICH?
BFSG ist teuer.

Die Umsetzung einer BFSG-konformen Website kann schnell 10.000–20.000 € kosten – oft mit undurchsichtigen Angeboten und überteuerten Einzelentwicklungen. Viele Unternehmen stehen vor der Wahl: hohe Kosten akzeptieren oder riskieren, nicht gesetzeskonform zu sein.

Deshalb haben wir eine Lösung entwickelt, mit der Sie alle Anforderungen erfüllen – ohne unnötige Kosten oder komplizierte Prozesse. Wie das funktioniert?
Das zeigen wir Ihnen gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch.

FAQ

Alle Fragen zu Barrierefreiheit-
stärkungsgesetzt

Ist mein Unternehmen vom BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Websites oder Online-Shops betreiben, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Als Kleinstunternehmen gelten Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Besonders relevant ist das Gesetz für E-Commerce-Anbieter, Dienstleistungsunternehmen mit digitalen Angeboten, Finanzdienstleister, Transport- und Reiseunternehmen sowie Medienanbieter. Im Zweifel empfehlen wir eine individuelle Prüfung Ihrer spezifischen Situation.

Welche Fristen muss ich beim BFSG beachten?

Die entscheidende Frist ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Stichtag müssen alle betroffenen Websites und Online-Shops die Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen. Da die Umsetzung je nach Komplexität Ihrer Website mehrere Monate in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir, spätestens im vierten Quartal 2024 mit den ersten Maßnahmen zu beginnen. Eine frühzeitige Planung sichert nicht nur die rechtzeitige Umsetzung, sondern ermöglicht auch eine kostengünstigere und systematischere Implementierung.

Was passiert, wenn ich meine Website nicht barrierefrei gestalte?

Bei Nichteinhaltung des BFSG drohen mehrere Konsequenzen: Zum einen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß verhängt werden. Zum anderen besteht das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände. Darüber hinaus können betroffene Nutzer Unterlassungsklagen einreichen oder Schadensersatz fordern. Nicht zu unterschätzen sind auch die Imageschäden und der Verlust von Kundenvertrauen. Im Gegensatz dazu bietet eine frühzeitige Umsetzung nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Wettbewerbsvorteile und ein verbessertes Nutzererlebnis für alle Kunden.

Gibt es Fördermittel für die Umsetzung von Barrierefreiheit?

Ja, es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Auf Bundesebene können Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro beantragt werden, mit Förderquoten zwischen 50% und 70% der förderfähigen Kosten. Zusätzlich bieten einige Bundesländer eigene Programme an. Die Beantragung dieser Mittel erfordert fachkundige Vorbereitung, da spezifische Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Identifikation passender Förderprogramme und der kompletten Antragsstellung bis zur Auszahlung, um Ihre Investition in Barrierefreiheit so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten.

Welche Mindestanforderungen muss meine Website erfüllen?

Für die Konformität mit dem BFSG muss Ihre Website die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA erfüllen. Zu den wichtigsten Anforderungen zählen: ausreichende Farbkontraste (mind. 4,5:1 für normalen Text), vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, korrekte Überschriftenhierarchie, Alt-Texte für alle Bilder, barrierefreie Formulare mit klaren Labels, korrekte Fokusreihenfolge, responsives Design sowie Untertitel für Videos. Zudem benötigen Sie eine Barrierefreiheitserklärung, die den aktuellen Stand der Barrierefreiheit Ihrer Website dokumentiert und einen Feedback-Mechanismus für Nutzer bereitstellt.

Muss ich meine gesamte Website auf einmal barrierefrei gestalten?

Ein schrittweises Vorgehen ist durchaus sinnvoll, insbesondere bei umfangreichen Websites. Wichtig ist ein strukturierter Plan mit klaren Prioritäten. Beginnen Sie mit den meistbesuchten Seiten, Kernfunktionen wie Formularen und Buchungssystemen sowie dem Checkout-Prozess bei Online-Shops. Für jede Phase sollten Sie Verbesserungen dokumentieren und in der Barrierefreiheitserklärung transparent machen, welche Bereiche bereits optimiert wurden und welche noch ausstehen.

Wie kann ich prüfen, ob meine Website bereits barrierefrei ist?

Eine erste Einschätzung können Sie mit automatisierten Test-Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse erhalten. Diese decken jedoch nur etwa 30-40% der möglichen Barrieren ab. Für eine umfassende Bewertung empfehlen wir eine Kombination aus automatisierten Tests, manueller Prüfung durch Experten und Nutzertests mit Menschen mit verschiedenen Behinderungen.

Nicht überzeugt?
Gerne überzeugen wir Sie vor Ort, oder in einem Beratungsgespräch

Wir freuen uns von Ihnen zu hören


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