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Pflegebranche aufgepasst!

Förderung sichern & gesetzliche Anforderungen erfüllen – Ihre digitale Zukunft beginnt jetzt!

Nutzen Sie staatliche Fördermittel für Digitalisierung und bereiten Sie sich auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor.













Bis zu 12.000 € Förderung für Ihre Digitalisierung

Die Digitalisierung in der Pflegebranche wird staatlich gefördert. Mit bis zu 40 % der Kosten können Sie:

Durch unserer Unterstützung brauchen sie nichts zu tun und wir werden den Antrag vorbereiten und Ihnen diesen dann vorstellen.

Unsere Kunden:

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab Juni 2025, digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten. Für Pflegeeinrichtungen bedeutet das:

Websites und digitale Inhalte müssen für alle zugänglich sein.

Das BFSG verpflichtet Unternehmen ab 2025, digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle nutzbar sind – unabhängig von Behinderungen. Klare Strukturen, Screenreader-Kompatibilität und anpassbare Kontraste sind dabei Pflicht. Barrierefreiheit macht Ihre Website inklusiv und zukunftssicher.

 

Inhalte wie Bilder, Videos und Formulare müssen barrierefrei sein.

Bilder benötigen Alternativtexte, Videos Untertitel, und Formulare müssen klar strukturiert und per Tastatur bedienbar sein. Diese Maßnahmen gewährleisten, dass alle Nutzer – unabhängig von Einschränkungen – Ihre Inhalte verstehen und nutzen können.

Barrierefreiheit ist Pflicht und Chance zugleich.

Barrierefreiheit zeigt Verantwortung und schafft Vertrauen. Eine gesetzeskonforme, zugängliche Website erhöht nicht nur Ihre Reichweite auf Google, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung für alle.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Förderung – oder kontaktieren Sie uns direkt für eine persönliche Beratung. Schnell und unverbindlich

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