Schaffen Sie Klarheit –
sind Sie vom BFSG betroffen?

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Ausgangslage

Orientierung für Praxen und Pflegeeinrichtungen

Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Viele Praxen sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen sind aktuell unsicher, ob die eigenen digitalen Angebote von den neuen Anforderungen betroffen sind.

Nicht jede Einrichtung ist automatisch verpflichtet

Ob eine Verpflichtung besteht, hängt davon ab, wie Ihre Website genutzt wird und welche digitalen Informationen oder Funktionen öffentlich bereitgestellt werden.

Informationen für Patient:innen oder Angehörige

Öffentlich bereitgestellte Inhalte auf Ihrer Website.

Kontakt- oder Anfrageformulare

Digitale Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.

Wann eine Einordnung sinnvoll sein kann:

Online-Terminabfragen oder ähnliche Angebote

Digitale Funktionen zur Terminorganisation oder Anfrage.

Nutzung externer digitaler Dienste über die Website

Wenn z. B. Termin-, Formular- oder Informationsdienste eingebunden sind.

Wann eine Einordnung sinnvoll sein kann:

Kontakt- oder Anfrageformulare

Digitale Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.

Informationen für Patient:innen oder Angehörige

Öffentlich bereitgestellte Inhalte auf Ihrer Website.

Online-Terminabfragen oder ähnliche Angebote

Digitale Funktionen zur Terminorganisation oder Anfrage.

Nutzung externer digitaler Dienste über die Website

Wenn z. B. Termin-, Formular- oder Informationsdienste eingebunden sind.

Begriffserklärung

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Ziel ist es, Informationen und digitale Angebote so bereitzustellen,
dass sie von möglichst vielen Menschen selbstständig genutzt werden können.

Dazu zählen unter anderem:

gut lesbare Texte

klare Strukturen

verständliche Navigation

Nutzung mit Hilfsmitteln wie Screenreader

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Warum es sinnvoll ist, sich jetzt zu orientieren

Eine sachliche Einordnung hilft dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen –
unabhängig davon, ob ein konkreter Handlungsbedarf besteht oder nicht.

Darum lohnt es sich, Klarheit zu schaffen: 

Eine frühzeitige Orientierung hilft dabei, die eigene Situation realistisch einzuschätzen und unnötige Unsicherheiten zu vermeiden.

Möchten Sie Ihre Situation einordnen lassen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einordnung Ihrer individuellen Situation.

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 10:00 / 17:00

Kontakt

+49 151 612468 53

he***@***************ts.de

An der Martinikirche 4
38100 Braunschweig

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